Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Achtzeit

Achtzeit

  • gewisse zeiten, die acht-zeiten genannt, nehmlich neun tage vor und neun tage nach Agaten item so viel vor und nach Joh. Bapt. und Martini ... binnen welchen unser fürrstlich ampt Dessau selbige gerichte exerciren sollen ... die ... achtzeiten vollends [für 200 RhFl.] zu überlassen ... mit begebung des wiederkaufsrechts und der bedeuteten achtzeit 
    1681 Dessau/Beckman,Anhalt I/IV 374