Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Allgäuisch
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allerschwerst
alleruntertänigst
(allerunverwindetste)
alles was recht ist
Alleteufel
allfällig
(Allfuhre)
(Allfuhrzoll)
(allgatterziehen)
Allgäuisch
"jeder, der aus seinem Gerichts- oder Herrschaftssprengel auswandert, bleibt seinem bisherigen Herrn untergeben; dies nennt die Rechtssprache des Mittalters "allgäuisch" Brauch'"
- Stolz/ArchÖG. 107 (1926) 566