Amundgeld
Amundgeld
quellenmäßig?
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der oberbeamte [des Bannmarktes Viechtach] genießt das sogenannte schutz- oder amundgeldoJ. J. Hazzi, Statistische Aufschlüsse über das Herzogtum Baiern, Bd. IV Abt. 1 (Nürnberg 1805) 213