anerkennen
anerkennen
I
etwas für rechtsgültig erklären, zugestehen
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landeshoheit ... anerkant1771 FreibDiözArch. 4 (1869) 311
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[die Regierung hat] die unmittelbare reichsstandschaft der stadt H. ... anerkanntoJ. QHambSchiffahrt 400
II
jemanden anerkennen