Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): angehören
Artikel davor:
angefreit
Angefreundete
angehaben
angehängig
(Angehauste)
angehen
angehendig
angehends
Angeher
Angehör
I jemandem (zu)gehören
II zukommen, (rechtmäßig) zufallen
III in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, unterstellt sein
IV angehen, sich beziehen auf
Artikel danach:
angehörig
Angehörigkeit
Angehörung
angehren
Angel
(Angelande)
angelangen
Angeld
(angelden)