Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): angelangen
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angehends
Angeher
Angehör
angehören
angehörig
Angehörigkeit
Angehörung
angehren
Angel
(Angelande)
I transitiv
- 1 jemanden belangen, zur Rechenschaft ziehen, zur Rede stellen
- 2 um etwas angehen, fordern
- -- ein Gut beanspruchen
II intransitiv: durch Erbschaft zufallen
Artikel danach:
Angeld
(angelden)
Angelege
angelegen
Angelegenheit
(Angeleite)
Angelfahrt
Angelherr
angelisch