Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Angewann
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I
durch Rasenstücke befestigtes Teichufer?
II
Acker, der mit seiner Langseite der Schmalseite anderer Äcker vorliegt
vgl.
Stoßacker
- uff den ahngewanden1659 Montzingen (Kr. Kreuznach)/Heymann,Arb. 41 S. 60
- BadWB. I 51
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