Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): angeweren
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Angetrag
Angewalt
Angewalter
(angewältigen)
angewanden
angewandt
Angewann
angewärtig
Angewende
Angewender
angeweren
Eigentum ersitzen
- 1165 Seibertz,UB. I 74
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Angewette
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Angezeigung
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