Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anlangen

anlangen


I jemanden belangen, anklagen
II jemanden bitten, ersuchen
-- Geld fordern
-- Zeugen vor Gericht laden
-- vorfordern, laden
III etwas beanspruchen
IV angehen, betreffen
V unpersönlich
VI schulden
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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