Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anleitbesitzung
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der reine Pfandbesitz, der nur Aufsichts- und Verwaltungsrecht einschließt, im Gegensatz zur nützlichen Gewere, das 1. Stadium im Anleit-Prozeß (wie Anleit III)
- 1435 RottweilHGO./ZRG.2 Germ. 41 (1920) 357