Anleitbesitzung
Anleitbesitzung
der reine Pfandbesitz, der nur Aufsichts- und Verwaltungsrecht einschließt, im Gegensatz zur nützlichen Gewere, das 1. Stadium im Anleit-Prozeß (wie Anleit III)
- 1435 RottweilHGO./ZRG.² Germ. 41 (1920) 357