Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ansprecher
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Ansprachzettel
ansprech
(Anspreche)
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Ansprecher
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nd. anspreker, -spraker, fries.onspreker
Kläger
Kläger
- ist die gabe vor gerichte geschen, so ist der ansprechir mit richter und mit schepphen die gabe nehir zu behalden14. Jh. Weichb.(Dan.) 196 Art. 4
- wurde sy ouch selbsobinde obirwunden von eynem ansprechere, daz sy des riches vorreterynne were14. Jh. Weichb.(Dan.) 283 Art. 22 [und öfter]
- Der Schreiber sal haven van den ainspreicher 4 ß1516 Montjoie/NrhAnn. 6 (1859) 28
- so einer eine schuld wollte einziehen, soll der ansprecher seinen schuldigen durch den weibel old stadtknecht pfänden lassen1639 WerdenbergLB. 235
- Richthofen,WB. 966
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