Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anstehen

I beginnen
  • 1 von Personen
    • a ein Amt, einen Beruf, eine Tätigkeit
      • -- anfangen, Ungeld zu erheben
    • b an der Reihe sein
  • 2 von Sachen
    • a in Geltung treten, dauern
    • b von einem bestimmten Termin an laufen (Zinsen, Renten)
    • c zustoßen
II verzögern, aufschieben, unterlassen
  • 1 verpfändet sein
  • 2 Zahlung hinauszögern, Schulden anlaufen lassen
  • 3
    • a
    • b Gerichtsbarkeit verzögern (Gerichtsstillstand)
    • c künftige Frau, Verlobte
  • 1 eine Sache beilegen, Frieden schließen
  • 2 passen
  • 3 bei seinem Gebot gebunden bleiben
    • -- bestehen bleiben
  • 4 in der Schwebe bleiben während der Währfrist
IV steif stehend (bei Verletzungen)
V (bei einem Kauf, Pacht, Spiel usw.) mittun
  • 1 jemanden zur Rede stellen
  • 2 auf etwas bestehen, eine Forderung an jemanden stellen
VII substantiviert
  • 1 Waffenstillstand
  • 2 Anspruch