Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Anzughammel
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Anzughammel
Hammel als Naturalabgabe, die von jeder in den Wald eingetriebenen Herde an die zuständigen Forstbediensteten zu leisten ist
bdv.:
Abzugshammel
- [denen forstbedienten wird inhibiret,] von den hirten keine an- oder abzugs-hammel zu fordern, sondern sich an denen gewoͤhnlichen weide-hammeln, nemlich aus jedem dorffe ... jaͤhrlich ein stuͤck, begnuͤgen lassen1720 Holz- u. Jagd O. d. Uckermark/Rabe,PreußG. I 1 S. 553
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