Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufbieten
Artikel davor:
aufberaten
aufbereiten
Aufbeseher
aufbessern
Aufbesserung
aufbesterben
aufbezahlen
Aufbezahlung
Aufbietebrief
(Aufbietelschilling)
I fordern
- 1 auffordern
- 2 berufen, zusammenrufen
- 3 vorladen vor Gericht
- -- reflexiv: sich dem Gericht stellen
- 4 gerichtlich einfordern, eintreiben
- 5 Dienstboten mieten
II bekanntmachen, verkündigen
III aufheben
IV überbieten
V Amt aufgeben
VI Lehen kündigen
VII herausfordern
- -- höhnen