Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auflässig
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bergmännisch von Zechen und Betrieben: eingestellt, nicht mit Arbeit belegt
- ob nun gleich der gewerck aufflässig worden und seine kk. [Kuxe] ungebauet liegen lassen1611 Span,Bergurthel 45Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1732 Zedler II 2162
- DWB. I 681
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