Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufsagung

Aufsagung

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
nd. upsegginge 
Aufkündigung, Absage
vgl. Aufsage

I Kündigung von Verträgen, Bündnissen usw.
II Kündigung, Einziehung von geliehenen Geldern, Pfändern usw.
III
IV
V
VI Vorladung
  • solte auf solche aufsagung jeder lehensaß derselben jaydstatt zuziehen
    1578 MittSalzbLk. 27 (1889) 418
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):