Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aufschlagen
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Aufschlägelgeld
A sinnlich
- I aufmachen, öffnen
- 1 das Gericht aufmachen, abhalten
- 2 Waren öffnen, zum Verkauf ausladen, auslegen, stapeln
- 3 die Fahne aufrollen
- 4 Zeichen aufrichten
- 5
- 1 auf den Gerichtstisch schlagen
- 2 auf jemanden einschlagen, ihn verprügeln, niederschlagen
- 3 beim Kauf, bei der Versteigerung zuschlagen
- 4 durch Anschlag bekannt machen
- -- es jemandem zuleiten
II darauf schlagen, zuschlagen, anschlagen
III Wasser ableiten, auf (eine Wiese) leiten
IV Vieh auf die Weide treiben
B übertragen
- I dazuschlagen, erhöhen
- 1 (Vertrag) hinausschieben, fristen
- 2 den Eid verschieben
- 3 das Gericht, den Rat vertagen, schließen
- 4 Zahlung, Schuld, Zinsen stunden
- -- zurückgehen lassen
- 5
II Frist verlängern
III pfandrechtlich sicherstellen
IV abhalten, feiern
V aufgeben, verzichten