Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufschlaggeld

Aufschlaggeld

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I Akzise
II Aufgeld zum Laudemium
  • das sog. aufschlagsgeld ... übernehmen ..., nemlich wann ... der neue lehensmann gegen den alten abkommenden um ... 30 jahr jünger, er auf jedes 100 fl. des kaufspretii ... 30 kr. weiters zu bezahlen ... hette
    1733 LudwigsburgFinanzArch.