Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Augenscheiner
Artikel davor:
aufzwingen
Auge
äugen
Augenaufschlagen
Augenausstechen
aughaft
Augenmaß
augenmaßweise
Augenmerk
Augenschein
Augenscheiner
Beauftragter zur Vornahme einer Besichtigung
- SchweizId. VIII 807
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons