ausbessern
ausbessern
durch Bußzahlung gutmachen
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wenn ein bürger sich durch sünde etwas zugezogen hätte und er wollte das ausbessern, ... seine erben sind schuldig, selbiges zu erstatten, wenn er es nicht vor seinem tode ausgebessert hat1779 Thun/SchweizId. IV 1676 Faksimile