Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausbestätigen
Artikel davor:
Ausbescheid
ausbescheiden
Ausbescheltung
ausbeschließen
ausbeschließlich
ausbesetzen
Ausbesetzung
ausbesondern
ausbessern
Ausbesserungsschuldigkeit
ausbestätigen
verdingen
vgl.
Bestattung (II 1)
- bey offentlicher außminerey oder bey der kertzen an den minstnehmenden nach dem besteck außbestätigen1670 Hackmann Mantissa 92Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Gierke,DeichR. II 477