Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausbitten
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vgl.
ausbieten
I 1
allgemein
- ist vff dyszem tag von ko. mt. auszgebeten eyn vorclerung ader erstreckung der privilegien konig Wentzeslaws1509 GörlitzRatsAnn. I/II 8Faksimile - in Google Books
- dafern I.R. ... seinen kindern aus erster ehe keine vormuͤnder ausgebeten1649 Kosmann,StettinStatR. 139
- augenschein außbitten1723 WürtLändlRQ. I 540Faksimile (ca. 53 KB)
- welches ... wapen ... sein sohn ... außgebeten ... hat1729 Hoheneck I 3Faksimile - in Google Books
- den rath ihrer eltern ... durch ein ehrerbietiges ansuchen sich auszubittenBadLR. 1809 Satz 151Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
I 2
um die Belehnung nachsuchen
- von wegen etzlicher jarrent, so die von der Sittaw in die konigliche cammer solden vorsessen sein, vnd dieselbigen gnanter her P. ausgebeten1512 GörlitzRatsAnn. I/II 234 [hierher?]Faksimile - in Google Books
- wan aber lehen vorledigt und uns heymgefallen angefelle ausgebetten wollen werden1548 Sachsen/Kern,HofO. II 40
- die güter so si ... bei der kai. m. ausgebeten1550 Sachsen/Druffel-Brandi I 548Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ausgebeten lehn. ausbitten eines guthes, einer anwartschafft1738 Hayme 24Faksimile - in Google Books
I 3
zur Braut werben
II
losbitten
- wir ... wollen ... alle poenfelle, so sich zu leib und gutt strecken, ... bei uns niemands ausbitten lassen1610 Prag/CDSiles. 27 S. 249
- eintzige straff oder poenfall außbitten1627 CJBohem. V 2 S. 73Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
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reflexiv: austreten aus einer Genossenschaft
- wenn (ein bruder) sich ausbittet zahlet er nichts1761 SiebbWB. I 307
III
reflexiv: sich etwas verbitten
- die jagdbarkeit gehöre ihnen zu; weshalb sie die publikation des landvogts der jagdbarkeit halber sich ausgebeten haben1743 SchweizId. IV 1853Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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