Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausdeichen
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Land, das bisher innerhalb der Deichanlagen lag, bei einem neuen Deichbau außerhalb desselben lassen
- daß ein hoff deswegen vor einem andern beschweret wäre, daß ein theil seines landes außgeteichet worden1690 Bremen/Hackmann Mantissa 2Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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