Ausdorf

vgl. Ausvogtei
I fremdes Dorf?
II Dorf unter fremder Landeshoheit, in dem kurpfälzische Leibeigene (Wildfänge) wohnen
  • soll er [der Ausvogt] unsere auf denen leibeigenen und königs leuthen in eigenen und aus-dörfferen habende ... recht und gerechtigkeit in fleißiger achtung haben
    1736 kurpfälz. Instrukt. f.d. Aus- und Waisen-Fauthe