ausheuern

nd. uthuren, -horen; hd. Nebenform aushäwren
I durch Überbieten jemanden aus seiner Miete verdrängen, ausmieten
II vermieten
  • wer ein haus ausheuret, der soll dem heurling einen garten mit vermieden
    1581 NrhAnn. 75 (1903) 80
II – (Deicharbeit) vergeben