ausloben

nd., nl. uthlaven, uteloven
I etwas versprechen, bürgen
II öffentlich bekanntgeben
II – heute: öffentlich versprechen gegen Unbekannt
III versprechen, Altenteiler, Miterben abzufinden, Töchter auszusteuern
IV versprechen, daß man draußen bleibt
  • ist es aber einer, der hiervon nichts weiß und auslobet, solches niemals mehr zu thun, derselbe soll ... freigelassen werden
    1722 Nerong,Willk. 86
  • MnlWB. VIII 980