ausloben
ausloben
nd., nl. uthlaven, uteloven
I
etwas versprechen, bürgen
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allent, wat ein man uthlavet, dat schal he uthgeven unde betalen1593 JütLow.³ II 28 § 3 Faksimile
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außloben vor einen andern1700 Seestern-Pauly 72 Faksimile
II
öffentlich bekanntgeben
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für den ausgelobten und ... angetragenen preiß verkaufen1738 BremRitterR. 35 Faksimile
II –
heute: öffentlich versprechen gegen Unbekannt
III
versprechen, Altenteiler, Miterben abzufinden, Töchter auszusteuern
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das den ... kindern ... ein ansehnliches ... ausgelobt worden1584 BrandenbSchSt. II 4
- 1669 Wigand,Minden II 303 Faksimile
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daß ... kein brautschatz ... ausgelobt ... werden solle1697 Gesenius,Meierrecht II 174 Faksimile
IV
versprechen, daß man draußen bleibt
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ist es aber einer, der hiervon nichts weiß und auslobet, solches niemals mehr zu thun, derselbe soll ... freigelassen werden1722 Nerong,Willk. 86
- MnlWB. VIII 980