Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausmachung

Ausmachung

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I
I 1 Vollendung einer Arbeit
I 2 Ausrüstung
  • uthredinghe edder utmakinghe 
    1384 HanseRez. II 335
II
II 1 Aushändigung des Erbes
II 2
  • die auseinandersetzung, welche wegen der anderweitig einzugehenden ehe des überlebenden ehegatten erfolgt, wird ausmachung genannt, insofern dabei minderjährige ... kinder betheiligt sind
    1625 Kosmann,StettinStatR. 96
III Austragung eines Rechtsstreites
  • zu ausmachung seiner sache ... an dem untergericht nicht erscheinen will
    1712 Lahner,Samml. 119
unter Ausschluss der Schreibform(en):