Ausmachung

I
I 1 Vollendung einer Arbeit
I 2 Ausrüstung
II
II 1 Aushändigung des Erbes
II 2
  • die auseinandersetzung, welche wegen der anderweitig einzugehenden ehe des überlebenden ehegatten erfolgt, wird ausmachung genannt, insofern dabei minderjährige ... kinder betheiligt sind
    1625 Kosmann,StettinStatR. 96
III Austragung eines Rechtsstreites