Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ausrechnung

Ausrechnung

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mnl. uterekeninge 

I Berechnung
  • das ist nach rechter außrechnung eben einem teyl als gleych als dem anderen
    1507/32 BambCorr. Art. 275
  • 1765 PreußSeeR. Beil. S. 220
II Abrechnung, Verantwortung
unter Ausschluss der Schreibform(en):