Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausreichen
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nd., nl. utreken, -reiken; fries. -reka, -retsa
I
hingeben, liefern, beschaffen
- 1417 Sipma,FriesOork. I 13
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- leveren ende utreyken1421 OstfriesUB. I 262Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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bezahlen
- daer sellen die erfnamen of uutreiken enen B. gulden1427 Fruin,Dordrecht I 263Faksimile (ca. 161 KB)
- Richthofen,WB. 1120
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Erbe ausbezahlen
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verabreichen
- 1569 SchweizId. VI 145
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
II
zu etwas gereichen
- 1636 SchwäbWB. I 497
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- zu nutz und gutem ausreichen1651 Niedersimmental 122Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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