Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausreichen

ausreichen

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nd., nl. utreken, -reiken; fries. -reka, -retsa 

I hingeben, liefern, beschaffen
-- bezahlen
-- Erbe ausbezahlen
  • die vader sal sinre dochter uitreiken ind scheidinghe doen
    15. Jh. Cleve/LSchrP. 232
-- verabreichen
II zu etwas gereichen
  • 1636 SchwäbWB. I 497
  • zu nutz und gutem ausreichen 
    1651 Niedersimmental 122
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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