Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausreisen
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I
eine Reise unternehmen
II
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- wellicher burger ... nit ußreiset ..., des huß sol ... zerstort werden1347 SchlettstStR. 43Faksimile (ca. 75 KB)
- 1380 MnlWB. VIII 1008
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