Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Ausreiter

2Ausreiter

nd. utrider, hd. Nebenformen -reuter-, -ryter 
(berittener) öffentlich Angestellter verschiedener Art
-- reitender Diener
-- Landsknecht zu Pferde, berittener Polizist
unter Ausschluss der Schreibform(en):