Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausschreien

ausrufen, öffentlich verkünden
I Feuer melden
  • 1
  • 2 jemanden zum Gerichtstag laden
  • 1 (durch Ausrufen) jemanden verbannen
  • 2 das Verbrechen, den Verbrecher laut ausrufen
  • 3 jemanden ins Gerede bringen, verleumden
  • 4 für jemanden werben