Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): außen
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ausschwören
(aussegeln)
Aussegnungsopfer
aussehen
ausseigen
aussein
aussellen
(Ausselling)
außen
, äußenI reflexiv
- 1 sich einer Sache entledigen
- -- sich einer Rechtspflicht entziehen
- 2 sich von einer Person lossagen
II mit Akkusativ der Sache