Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aussenden
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I 2 b
Waren verschicken
- von dem gebrauten bier etwas zu verkauffen oder auszusenden1485 RevalStR. II 17Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II 1 b
jemanden abordnen
- so scal men hiir utsenden 4 gude gesellen1416 Stieda-Mettig 553 (nr. 110, 22)Faksimile (ca. 36 KB)
II 2
jemanden ins Feld stellen
- hat ... mit der lantschaft auszusenden einen reitenden ... knecht mit einem spiß1398 QKulmbach 241
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1außer