Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): aussöhnen

aussöhnen

, aussühnen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
vgl. Aussühne

I sich mit jemandem vergleichen, versöhnen
II jemanden in die Kaufmannschaft wieder aufnehmen
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):