Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ausstellen

I
  • 1 hinausschieben, verzögern
  • 2 eine Anordnung aufheben
  • 3 jemanden ausschließen
  • 1 eine Urkunde, Vollmacht, Klage schriftlich ausfertigen
  • 2 aushändigen
III öffentlich zur Schau stellen
  • 1 Waren zum Verkauf
  • 2 jemanden an den Pranger stellen
IV Wachen aufstellen
V jemanden ausrüsten, aussteuern
VI synonym mit verwahren 
VII heimlich wegnehmen
VIII Geld aussetzen