Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): austragen
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Austrägel
I hinbringen, wegtragen
- 1
- 2 beiseite bringen; bei Feuersbrunst retten; entwenden
- 3 pfänden
- 4 mit der Zeche durchgehen
- 5 bekannt machen, ausschwätzen
- 6 einen Toten zu Grabe tragen
- 7 jemanden mit Gewalt vertreiben
II etwas zu Ende bringen