Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): austreiben

I transitiv
  • 1 jemanden mit Gewalt vertreiben
  • 2 jemanden aus dem Besitz vertreiben
  • 3 Leibeigene zur Arbeit führen
  • 4 jemanden zur Wahl vorschlagen
  • 5 auffordern, veranlassen
  • 6 Sache oder Besitz nicht anerkennen
  • 7 Schuld, Steuer beitreiben
  • 8 Pfand versilbern
  • 9 Geschriebenes tilgen
  • 10 Vieh (zum Verkauf über das Gebiet) hinaustreiben
    • -- aus dem Feld, Hof usw.
II intransitiv: aus einem Land reiten