Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Austretung

Austretung

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I Flucht des zahlungsunfähigen Schuldners
  • nach beschehener außtretung oder gefenglicher verhafftung obgedachter ... debitorn
    1603/05 HambGO. I 43 Art. 2
II Austritt aus einem Rechtsverhältnis

II 1 aus dem Dienst
  • die ehehalten ... haben vor austrettung des diensts sechs wochen ... aufzukinden
    1730 Tirol/ÖW. III 362
II 2 aus der Vormundschaft
II 3 aus der ehelichen Gemeinschaft
  • [von einer Frau, die das Haus des Mannes wegen seines Ehebruchs verließ] mit demüthiger bitt, sie bei der ... austredt- und absonderung ... verbleiben zu lassen
    1670 Abele,Unordn. I 253
III Ausschreitung, Übertretung
  • die ... unterdruckung seiner unterthanen ... von den ... ungenehmen herrn, die ... die bosheit und ihre austrettung und missethat, die sie begangen haben, unwürdig dem reich erzeig
    1619 Lazius,Wien II 71 [vgl. mhd. uztreten, das aber nur in sittlicher Beziehung gebraucht wird]
  • si waren niendert uz getreten; ir zuht stůnt an der maze zil
    oJ. Wigalois, hg. Benecke v. 9248
  • MittSchlesVk. 28 (1927) 230