Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auszehnten

auszehnten

Nebenformen -zecheten, zeh(e)nden 

I den Zehnt auszählen oder erheben
II
  • von einem acker auf den andern auszehnten überschießende Garben des einen Ackers bei Verzehnten des andern berücksichtigen 
    1743 Gesenius,Meierrecht I 155
unter Ausschluss der Schreibform(en):