Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): auszehnten
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auszehnen
Auszehnt
auszehnten
I
den Zehnt auszählen oder erheben
- auszehnten1525 JbMittelfrk. 56 (1909) 28
- welcher trait ... einfuert ee dan es auszehet wirt1550 NÖsterr./ÖW. XI 46Faksimile (ca. 41 KB)
- außzehenden oder zehlen1585 WürtLändlRQ. I 436Faksimile (ca. 51 KB)
- der theil- vnd zehendt knecht, welche selten ... bey dem außzehenden gewest1599 Reyscher,Stat. 467Faksimile (ca. 186 KB)
- wo der zehenter nit käm, soll ain nachpar dem andern außzehenten16. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 264Faksimile (ca. 46 KB)
- getreu und aufrüchtig außzecheten1667 PurgstallSchulm. 133
- 1753 Chorinsky,Mat. IV 248
- wird ... aus einem garten ein feld gemacht, so wird solches von dem, der vorher decimator von dem garten gewesen, ausgezehent1756 CMax. II 10 § 11Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Kohler,Kadelburg 9
II
- von einem acker auf den andern auszehnten überschießende Garben des einen Ackers bei Verzehnten des andern berücksichtigen1743 Gesenius,Meierrecht I 155Faksimile - in Google Books