Banntafel
Banntafel
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wer aus gebannten waͤssern, wo offentliche bann-tafeln aufgesteckt seynd, zeitig oder unzeitige perlen, oder an den ufern die muscheln stihlt, wird wie ein anderer dieb bestrafft1751 CJBavCrim. I 2 § 8 Faksimile