Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Banung

Banung

Mordklage
vgl. Bannung
  • wapen over B. den moirdenair, die P. onsen maech ghemoert ... als die baninghe gedaen is
    1410 BrielRb. 180
  • weil mir anbefohlen wieder den thäter nach landesüblichen gebrauch der bahnung soll verrichten, alss citiere ... ich dich N.N. zum ersten, andern, dritten mahl, dass du innerhalb einer sachsischen frist alhier auf dem ... ambthause ... erscheinest ... im wiedrigen, da du nicht erscheinest gebe ich dich hiermit vogelfrei auf stegen und wegen
    17. Jh. Seestern-Pauly 36