1Bauer
1Bauer
Nachbar, (vollberechtigtes) Mitglied einer Landgemeinde, Markgenosse; Gerichtsgenosse
Einwohner einer Stadt
Ackerbauer (als Dorfbewohner oder Einzelsiedler)
überhaupt
auf fremdem Grunde sitzend, als Hintersasse, Zinsmann, Leibeigener
In Ostpreußen hießen die bäuerlichen Domänen-Untertanen preußische Bauern
Herr der Wirtschaft
Bauerngesinde
Rangstufen und Gegensätze
sich selbst gepachteter bauer "Bauer, der seinen dienstpflichtigen Bauernhof in Zeitpacht übernommen hat unter Wegfall der Dienstpflicht"
Gegensatz zu ,Bürger' und anderen Ständen