1Bauer

Nachbar, (vollberechtigtes) Mitglied einer Landgemeinde, Markgenosse; Gerichtsgenosse
    Einwohner einer Stadt
Ackerbauer (als Dorfbewohner oder Einzelsiedler)
    überhaupt
    auf fremdem Grunde sitzend, als Hintersasse, Zinsmann, Leibeigener
      In Ostpreußen hießen die bäuerlichen Domänen-Untertanen preußische Bauern
    Herr der Wirtschaft
    Bauerngesinde
    Rangstufen und Gegensätze
      sich selbst gepachteter bauer "Bauer, der seinen dienstpflichtigen Bauernhof in Zeitpacht übernommen hat unter Wegfall der Dienstpflicht"
    Gegensatz zu ,Bürger' und anderen Ständen
Erbauer