Bauergülte
Bauergülte
zinspflichtiger Bauer
vgl.
Bargilde
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baurguͤlten sind von alders die zinsleůt vnd baurn geheissen gewesen, die zu den guͤttern geborn vnd dem herrn ierliche guͤlte gegeben haben1537 Zobel,RegSächsR. Nn iiijv
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ein landtsesse, oder sonst bawergülten, zinsleute, die sonst pfleghaften geheissen1541 König,Proz. 158
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von bauerngülden1730 Gesenius,Meierrecht I 229 Faksimile
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bauergülten1738 Hayme 31 Faksimile