Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bauerngewerbe

Bauerngewerbe

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Bauernwirtschaft, -stand, -beruf
  • nachdem dann der baursman von dem wirt mit pottenen getriben, wirt er gezwungen, ein stuck von seinem baureng'wärb dem wirt vmb deßelbigen vsstand zu geben
    1645 ArgauLsch. I 317
  • die muter wie auch die schwösteren durch die söhn von dem ganzen baureng'wärb oder schuppis ... sich von dem baurengwärb vs vnd dannen kaufen laßen
    1645 ArgauLsch. I 319
  • acher- vnd baurengewärb 
    1645 ArgauLsch. I 319