Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bauerngewerbe
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Bauernwirtschaft, -stand, -beruf
- nachdem dann der baursman von dem wirt mit pottenen getriben, wirt er gezwungen, ein stuck von seinem baureng'wärb dem wirt vmb deßelbigen vsstand zu geben1645 ArgauLsch. I 317Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die muter wie auch die schwösteren durch die söhn von dem ganzen baureng'wärb oder schuppis ... sich von dem baurengwärb vs vnd dannen kaufen laßen1645 ArgauLsch. I 319Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- acher- vnd baurengewärb1645 ArgauLsch. I 319Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"