Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bedeckung
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I
Sicherheit
- die grundbücher gegen ihre nicht geringe täxen die erforderliche bedeckung nicht verschaffen18. Jh. Hüttner,TacHyp. I 255
II
Schutzgeleit
- soll ein schiff und gut unter bedeckung oder convoy gehen1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 82
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