Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bediente

Bediente

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wer zu Dienstleistungen verpflichtet ist, Angestellter, Beamter
  • gleich die richtere, fisci, vögte, frohnen, frühere und andere bedienten die bruchtfellige zu denuncieren schuldig
    1666 Behnes,BeitrMünster 724
  • weil auch der stadtvoigt von den buszen ..., die bedienten, deren er zu seiner dienstes verrichtung bedarf, underhalten muß
    1681 RevalStR. II IV 152 § 16
  • diese bedienten, sie mögen seyn buchhalter, complimentarii, oder nur gemeine handelsdiener
    1682 Leipzig/Siegel,CJCamb. I 17
  • daß keiner von unseren beamten oder bedienten ohne ... specialbefehl sothane lands jagten ... sich unternehmen ... solle
    1685 Münster/Schlüter,WestfProvR. I 177
  • wenn ein vermöglicher unthertan einem beambten oder bedienten aus guten willen ein trinkgeld gibt
    1721 Bluemblacher 177
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  • daß sothane reglementen, männiglich, sowohl den fürsten und ständen, bedienten und unterthanen, in ... gedächtnis bleiben
    1563 Moser,KreisAbsch. I 295
  • gemeiner stadt und hospitals der Augspurger confessionsverwandte bediente 
    1649 Biberach/Lünig,RA. XIII 206
  • 1693 BremPolO. 33
  • die under eines andern muss und brot, oder belohnung seyende bediente 
    1709 Bern/Mutach 112
  • die professores und andere bediente der berlinischen ritteracademie
    1711 CCPrut. III 246
  • es sollen die bediente als verwalter und schreiber alle werkeltage ... fleißig aufwarten
    1722 HambLeihhO. 1
  • wären aber abbesagte bediente nicht bey der hand
    1728 PreußStrandungsO. IV 21
  • bediente sind überhaupt alle personen, die gegen leistung gewisser dienste eines anderen kost und lohnes, oder einer bestellung zu genießen haben, insbesondere werden aber die in groser herren eyd und pflicht stehenden personen also genennet
    1753 Hellfeld I 574
  • man maßt sich an ein strafrecht gegen öffentliche bediente 
    1825 QHambSchiffahrt 771
  • Könnecke,RGGesinde 242
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  • befehlen allen unseren bedienten u. befehlshabern sowohl in den städten als auf dem lande
    1664 Bauer,WaldeckWB. 125
  • von den vorstehern und bedienten der gemeind ... ist verordnet
    1698 ErmreuthGemO. 86
  • die jenigen persohnen und bedienten, so ... zu diensten und gewissen aembtern bestellet ... worden
    1701 Sachsse,MecklUrk. 416
  • sollen mayern und bedienten deren rechtenden und interessierten nit urteilen können
    1711 OberhalbsteinLB/ZSchweizR.2 10 (1891) 146
  • dero zu den peinlichen sachen bestellten ministris und bedienten ... jedesmal befohlen
    1717 BrandenbKrimO. II § 6
  • von den bekanntesten obrigkeitlichen bedienten bey den alten Römern
    1734 Fuhrmann,Öst. IV (III 6) 433
  • die fürstl. bedienten vor den regierungen oder hofgerichten
    1746 Leu,EidgR. IV 486
  • Knapp,BeitrRWG. 458
  • ZRG.2 Germ. 26 (1905) 64
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  • worbey wir ... sembtlichen eingesessenen ... aufferlegen dem cleger als unserm bedienten ... allen gehörigen respect ... zu leisten
    1648 HelgolGerProt. 47
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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