Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bedinglich

bedinglich

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I vertraglich
II
vorbehaltlich, beschränkt
  • die gebotene verkaufung volkommenlich oder bedinglich zuzelassen oder abzeschlagen
    1620 SGallenOffn. I 59
  • es wird die assecuration eingeteilet ... in eine ohnbedingliche und bedingliche 
    1753 Hellfeld I 335
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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