befällen

mnd. mnl. bevellen, fries. bifella
I zum Erben machen
  • da methe se or liplichen vater und muter befellet und bestorben haben
    15. Jh. MagdebSchSpr.(Friese) 373 Faksimile
  • wo aber man oder weib keine kinder gewinnen wurden, sollen als dan eins das ander befellenn
    1543 ArnstadtStR. 88 Faksimile
  • nach ihrem todte befelle sie wieder die kinder
    1600 Michelsen,Rdm. 165 Faksimile
  • weren nun die kinder des verstorbenen vier oder darunter, so befaellet er seine ehewirtin
    1658 GeraStR. 183 Faksimile
  • soehne oder toechter die befaellet er nach seinem todte mit gleichen erbfalle
    oJ. GeraStR. 195 Faksimile
II beenden, schlichten