Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beförderlich

beförderlich

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beförderlich sein begünstigen
  • zur erhaltung ihrer czechenordnung ihnen aus recht und gerechtigkeit beförderlich zu sein
    1649 SiebbWB. I 453
  • welcher ... im stehlen befoͤrderlich ist, kan ... als ein dieb beschuldiget werden
    SiebbLR.(1744) IV 2 § 4 Übschr.
unter Ausschluss der Schreibform(en):