Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beförderlich
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beförderlich sein begünstigen
- zur erhaltung ihrer czechenordnung ihnen aus recht und gerechtigkeit beförderlich zu sein1649 SiebbWB. I 453
- welcher ... im stehlen befoͤrderlich ist, kan ... als ein dieb beschuldiget werdenSiebbLR.(1744) IV 2 § 4 Übschr.